Artikel zum Schlagwort »Kommentare«

Ein Wort zu Dieter H. Stündel

Im SPIEGEL Nr. 6/5.2.07 hat auf S. 178 Elke Schmitter noch einmal Dieter H. Stündel und seiner »ÜbelSätzZung« von Joyces »Finnegans Wake« gedacht. Warum, ist dem Artikel nicht zu entnehmen. Allerdings bietet dies einen schönen Anlass, einmal folgenden kurzen Wortwechsel zwischen zwei der besten Joyce-Kenner Europas zu dokumentieren:

F. S.: Du, ich habe mir nochmal die Übersetzung von diesem Stündel angeschaut. Der kann ja gar kein Englisch.

F. R.: Das macht nichts; Deutsch kann er ja auch nicht.

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»Die heißlaufende Info- und Entertainment- Gesellschaft«

spiegel-bestNun hat es auch den SPIEGEL erwischt: Nachdem SZ, BILD, Brigitte, Stern und Zeit alle ihre Buch- oder DVD-Editionen gestartet haben, will auch Deutschlands bedeutendstes Nachrichtenmagazin endlich nicht mehr länger hintanstehen und veröffentlicht seine eigene Buchreihe: »SPIEGEL-Edition – Die Bestseller«. Grundlage für die Auswahl der 40 Titel, bunt gemischt aus Belletristik und Sachbuch, waren die SPIEGEL-Bestsellerlisten. Das alles wäre nur einen kurzen Hinweis wert, aber Volker Hage, Matthias Matussek und Mathias Schreiber haben sich zusammengetan und eine Ankündigung für die Reihe geschrieben, die es in sich hat!

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Du kaufst jetzt Günter Grass, …

Wieder einmal große Aufregung im Vorfeld einer Grass- Veröffentlichung! Diesmal durch sein um 60 Jahre verzögertes Geständnis, er sei in der Waffen-SS gewesen. Helle Aufregung bei all denen, die sich professionell aufregen, Experten werden befragt, wie diese Nachricht denn nun einzuschätzen sei, ob Grass als moralische Instanz beschädigt würde, ob seine Bücher nun nichts mehr wert sind oder was sonst noch Schreckliches geschehen könnte. Von Marcel Reich-Ranicki habe ich bislang noch nichts gelesen, aber da kommt sicherlich auch noch was. Ich dagegen frage mich, was sich denn eigentlich geändert hat?

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Der 100.000-Euro-Fall

Maxim Billers Buch »Esra« wurde im Frühjahr 2003 aus dem Vertrieb genommen, weil zwei Frauen gegen das Buch eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten. Sie glaubten, sich in Figuren des Buches wiederzuerkennen und sahen ihre Persönlichkeitsrechte angegriffen. Im Juni 2005 kam der sich daraus entwickelnde Prozess zu seinem Ende, als der Bundesgerichtshof die weitere Verbreitung des Buches verbot. Diese Urteil ist nun Grundlage für eine Schadensersatzklage der selben beiden Frauen gegen Autor und Verlag; es geht um 100.000 Euro.

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